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Vereinbarung für Geschäftspartner

Obwohl Commvault aufgrund der Verschlüsselung keinen Einblick in die Art der Kundendaten hat, sind wir uns bewusst, dass unsere Kunden möglicherweise dem „Health Insurance Portability and Accountability Act“ von 1996 in der durch den „Health Information Technology for Economic and Clinical Health Act“, Titel XIII des „American Recovery and Reinvestment Act“ von 2009, in der geänderten Fassung sowie den darunter von Zeit zu Zeit erlassenen Vorschriften („HIPAA“) unterliegen. Soweit der Kunde beschließt, geschützte Gesundheitsdaten („PHI“) innerhalb der SaaS-Lösung zu speichern, ist diese Geschäftspartnervereinbarung (die „BAA“) Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einer sonstigen Vereinbarung zwischen Commvault und dem Kunden über den Erwerb von Produkten und Dienstleistungen von Commvault. Alle nicht definierten Begriffe haben dieselbe Bedeutung, wie sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im HIPAA festgelegt ist. Der Kunde schließt diese BAA als betroffene Einrichtung ab. Zum Abschluss dieser BAA sollte der Kunde seine Daten eintragen und die vollständig unterzeichnete BAA an contracts@commvault.com zurücksenden.