Commvault Software – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Software von Commvault bietet eine einheitliche Lösung, die Backup and Recovery mit Notfallwiederherstellung kombiniert, um leistungsstarken und benutzerfreundlichen Datenschutz auf Unternehmensebene zu gewährleisten. Sie sorgt mithilfe einer einzigen, erweiterbaren Plattform für Datenverfügbarkeit und Geschäftskontinuität sowohl in lokalen als auch in Cloud-Umgebungen.
- Erste Schritte. Commvault gewährt dem Kunden eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Lizenz zur Installation, Ausführung und Nutzung der Software (einschließlich der gegebenenfalls in Hardware integrierten Software) ausschließlich in Form von Binärcode während der Laufzeit der Software (wie nachstehend definiert) gemäß den geltenden Bestellunterlagen, der Datenschutzerklärung von Commvault, den FAQs, der Website, den Benutzerhandbüchern und anderen Informationen, die dem Kunden zur Unterstützung bei der Nutzung und dem Betrieb der Software zur Verfügung gestellt werden (zusammenfassend die „Dokumentation“). Die Software wird lizenziert, nicht verkauft, und sofern hierin nicht anders festgelegt, sind alle Verkäufe der Software endgültig, vom Umtausch ausgeschlossen und nicht erstattungsfähig. Die Abnahme der Software erfolgt bei Lieferung. Softwarelizenzschlüssel werden von Commvault elektronisch bereitgestellt. Jede Softwarelizenz, die der Kunde durch die Nutzung oder den Kauf von Hardware erwirbt, ist auf die Hardware beschränkt, auf der die Software ursprünglich installiert wurde. Der Kunde kann verpflichtet sein, die von Commvault bereitgestellten Softwarelizenzschlüssel während der Laufzeit der Software in regelmäßigen Abständen erneut einzugeben. Der Kunde darf eine Kopie der Software ausschließlich zu Sicherungszwecken anfertigen, vorausgesetzt, diese Sicherungskopie wird nur als Ersatz für die Originalkopie auf derselben Hardware verwendet, auf der die Software ursprünglich installiert wurde. Der Kunde darf die Software ausschließlich für den Betrieb seines internen Rechenzentrums nutzen.
- Kapazität. Der Kunde ist verpflichtet, die Features jeder kapazitätsbasierten Software zu aktivieren und aufrechtzuerhalten sowie Commvault auf Anfrage Nutzungsberichte zur Verfügung zu stellen. Überschreitet die Nutzung von Software mit begrenzter Kapazität durch den Kunden die Kapazität, ist der Kunde verpflichtet, Commvault – direkt oder über seinen autorisierten Wiederverkäufer – für die gesamte überschüssige Nutzung zu bezahlen. Auf Kapazitätsbasis erworbene Software kann ihren Betrieb und ihre Leistung einstellen, wenn der Kunde die Kapazität überschreitet. Erwirbt der Kunde Software mit unbegrenzter Kapazität für sich selbst und/oder seine verbundenen Unternehmen und Tochtergesellschaften: (i) darf die Software von den verbundenen Unternehmen und Tochtergesellschaften des Kunden ausschließlich in dem in den Bestellformularen festgelegten Gebiet genutzt werden, (ii) übernimmt der Kunde die gesamte Haftung für diese verbundenen Unternehmen und Tochtergesellschaften, und (iii) erlischt die Lizenz für die Software mit unbegrenzter Kapazität im Falle der Übernahme des Unternehmens des Kunden durch ein anderes Unternehmen, wobei der Kunde für die verbleibende Laufzeit der Software eine eingeschränkte Lizenz für die zu diesem Zeitpunkt in seiner Umgebung eingesetzte Software behält.
- Wartung und Support. Commvault erbringt Support und Wartung für die Software gemäß den hier dargelegten Bestimmungen zu den jeweils aktuellen Preisen von Commvault. Kunden, die Support und Wartung erwerben, müssen dies für die gesamte Software in der Umgebung des Kunden tun. Wartung und Support beginnen, sofern zutreffend, mit der Lieferung der Software.
- Commvault-Softwaregewährleistung. Commvault gewährleistet, dass die Software für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab dem Datum der Lieferung (die „Gewährleistungsfrist“) im Wesentlichen gemäß der Benutzerdokumentation funktioniert. Sollte die Software während der Gewährleistungsfrist fehlerhaft sein, muss der Kunde Commvault unverzüglich schriftlich benachrichtigen, und Commvault wird nach eigenem Ermessen entweder: (i) die fehlerhafte Software reparieren oder ersetzen; oder (ii) die vom Kunden für die fehlerhafte Software gezahlten Gebühren anteilig erstatten; in diesem Fall muss der Kunde die fehlerhafte Software deinstallieren und zurückgeben oder vernichten.
- Laufzeit. Die Laufzeit der Lizenz des Kunden für die Software beginnt mit dem Datum der Lieferung der Software und dauert gemäß den Angaben im jeweiligen Bestellformular an (die „Software-Laufzeit“), es sei denn, es handelt sich um eine unbefristete Lizenz. Nach Ablauf der Software-Laufzeit darf der Kunde eine eingeschränkte Recovery-Version der Software ausschließlich zur Wiederherstellung von Daten nutzen, die während der Software-Laufzeit durch die Software gesichert wurden.
Urheberrechtshinweis
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