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Commvault-Nachtrag zum EU-Datenschutzgesetz

Dieser Nachtrag zum EU-Datenschutzgesetz („Nachtrag“) ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Commvault zwischen Commvault und dem Kunden (die „Bedingungen“) und ist Bestandteil derselben. Zweck dieses Nachtrags ist die Umsetzung der zwingenden Bestimmungen der Verordnung (EU) 2023/2854 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2023 über harmonisierte Vorschriften für den fairen Zugang zu Daten und deren Nutzung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinie (EU) 2020/1828 (das „EU-Datengesetz“) umzusetzen. Sollte dieser Nachtrag im Widerspruch zu den Bedingungen stehen, hat dieser Nachtrag nur insoweit Vorrang, wie dies nach dem EU-Datengesetz erforderlich ist; im Übrigen gelten die Bedingungen. Alle großgeschriebenen Begriffe, die in diesem Nachtrag nicht definiert sind, haben die ihnen in den Bedingungen zugewiesene Bedeutung. Dieser Nachtrag gilt ausschließlich für Kunden, die unsere SaaS-Lösungen erwerben und ihren Sitz in der Europäischen Union haben oder für die das EU-Datengesetz anderweitig gilt.

1. Übergang.

Zu jedem Zeitpunkt während der Laufzeit der SaaS-Lösung und solange dies gesetzlich vorgeschrieben ist, kann der Kunde Commvault mit einer Frist von zwei (2) Monaten (eine „Kündigungsfrist“) seine Absicht mitteilen, (a) zu einem anderen Dienstleister oder zu einer lokalen Infrastruktur zu wechseln und seine Kundendaten gemäß der Dokumentation zu exportieren (ein „Migrationsantrag“) und/oder (b) seine Kundendaten gemäß den Bedingungen aus der SaaS-Lösung zu löschen. In der Dokumentation sind die für die Migration verfügbaren Datenkategorien und Funktionen beschrieben.

2. Verpflichtungen von Commvault.

2.1. Während eines Übergangs hat Commvault gemäß dem EU-Datenschutzrecht und in Übereinstimmung mit der Dokumentation folgende Pflichten:

2.1.1. nach Ablauf einer Kündigungsfrist den Export der Kundendaten innerhalb von dreißig (30) Tagen zu ermöglichen; sollte dies technisch nicht durchführbar sein, muss Commvault den Kunden innerhalb von vierzehn (14) Werktagen benachrichtigen und eine alternative Frist von höchstens sieben (7) Monaten festlegen;

2.1.2. mit der gebotenen Sorgfalt vorgehen, um die Bereitstellung der SaaS-Lösung gemäß den Bedingungen fortzusetzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Aufrechterhaltung der Datensicherheitsfunktionen;

2.1.3. den Kunden über alle bekannten Risiken für die Kontinuität der SaaS-Lösung zu informieren; und

2.1.4. Exportfunktionen für Kundendaten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereitzustellen.

3. Anerkennungen und Verpflichtungen des Kunden.

3.1. Der Kunde bleibt für alle exportierten Kundendaten verantwortlich und hat Commvault unverzüglich über den Abschluss einer Migration durch Einreichen eines Support-Tickets zu informieren. Unterlässt der Kunde eine solche Mitteilung, gilt die Migration mit Ablauf der Migrationsfrist als abgeschlossen.

3.2. Der Kunde erkennt an, dass: (a) sich Commvault bei der Festlegung der Gebühren und bei Investitionen in die SaaS-Lösungen auf die befristeten Verpflichtungen des Kunden verlassen hat, (b) die Gebühr für eine vorzeitige Kündigung gemäß Abschnitt 4.2 ein angemessenes Rechtsmittel ist, das dieses Vertrauen widerspiegelt, und (c) eine Migration des gesamten Datensatzes des Kunden angesichts des Umfangs komplex, kostspielig und ressourcenintensiv sein kann.

3.3. Der Kunde kann zusätzliche Professional Services erwerben, um die Migration zu erleichtern.

4. Kündigung

4.1. Entscheidet sich der Kunde für die Kündigung der SaaS-Lösung, enden die Bedingungen mit Abschluss der Migration, und Commvault löscht die Kundendaten gemäß den Bedingungen.

4.2. Die Kündigung entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, die Commvault für die SaaS-Lösung zustehenden Gebühren zu zahlen, und der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits im Voraus bezahlter, nicht in Anspruch genommener Gebühren. Der Kunde hat die ausstehenden Gebühren für die verbleibende Laufzeit der SaaS-Lösung als Gebühr für die vorzeitige Kündigung zu zahlen.

5. Auskunftsersuchen.

Die gemäß Artikel 28 der EU-Datenschutz-Grundverordnung erforderlichen Informationen sind unter https://trust.commvault.com verfügbar.