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Nachtrag für den Finanzsektor (DORA)

Dieser Nachtrag zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Commvault (der „Nachtrag“) wird zwischen dem Kunden und/oder Partner und Commvault, LEI-Nummer: 65T5VRP62VXG39YFML83, geschlossen, wobei jede Partei im Folgenden als „Partei“ bezeichnet wird. Sofern nicht anders vereinbart, werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Commvault (die „Bedingungen“) durch Verweis in diesen Nachtrag aufgenommen. Die hierin verwendeten definierten Begriffe haben dieselbe Bedeutung, wie sie ihnen in den Bedingungen zugewiesen wird. Dieser Nachtrag gilt nur insoweit, als der Kunde als Finanzunternehmen qualifiziert ist oder der Partner Dienstleistungen für seine Kunden im Rahmen der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die digitale operative Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors („DORA“) oder den Leitlinien der britischen Finanzaufsichtsbehörde (Financial Conduct Authority) zu Outsourcing und operativer Widerstandsfähigkeit, jeweils in ihrer jeweils gültigen Fassung, (zusammen die „Gesetze für den Finanzsektor“) erbringt.

  1. IKT-Dienstleistungen. Die Bereitstellung der Lösungen, professionellen Dienstleistungen, des Supports und der Wartung durch Commvault kann gemäß den geltenden Gesetzen für den Finanzsektor als „Outsourcing-Funktion“ oder „IKT-Dienstleistung“ angesehen werden. Der Kunde versichert, dass er eine Sorgfaltsprüfung durchgeführt hat, um sicherzustellen, dass die Lösungen, professionellen Dienstleistungen, der Support und die Wartung die in den geltenden Gesetzen für den Finanzsektor festgelegten Kriterien erfüllen. Im Falle eines Widerspruchs hat dieser Nachtrag Vorrang, gefolgt von der entsprechenden Datenvereinbarung und den Bedingungen.
  1. Rechte des IKT-Kunden. Der Kunde, seine internen und externen Wirtschaftsprüfer („Wirtschaftsprüfer“) sowie seine Aufsichtsbehörden und zuständigen und/oder Abwicklungsbehörden („Aufsichtsbehörden“) verfügen gegenüber Commvault und seinen Wenn der Kunde, entweder eigenständig oder auf Anweisung einer Aufsichtsbehörde, eine Änderung an den Lösungen, den professionellen Dienstleistungen, dem Support oder der Wartung von Commvault verlangt und diese Änderung gemäß den Gesetzen des Finanzsektors erforderlich ist, kann der Kunde diese Änderung von Commvault verlangen. Die Parteien werden zusammenarbeiten, um solchen Anfragen nachzukommen.
    1. Rechte und Pflichten der Parteien. Die Parteien vereinbaren Folgendes:
      • 3.1. Commvault stellt die Informationen bereit, die der Kunde benötigt, um die Lösungen gemäß den geltenden Gesetzen des Finanzsektors zu überwachen.
      • 3.2. Commvault wird die Datenvereinbarung hinsichtlich der Offenlegung von Kundendaten einhalten. Die Parteien erkennen an, dass die hierin enthaltenen Bestimmungen bezüglich der Prüfungsrechte der Aufsichtsbehörden nicht darauf abzielen, gegen Gesetze des Finanzsektors zu verstoßen oder diese zu beeinträchtigen, und nichts in diesem Abschnitt darf als Beeinträchtigung der Fähigkeit der Aufsichtsbehörde ausgelegt werden, die von Commvault bereitgestellten IKT-Dienste zu überwachen.
      • 3.3. Auf Anfrage von Commvault wird der Kunde die Ergebnisse seiner Risikobewertung der Lösungen und der IKT-Dienste von Commvault offenlegen.
      • 3.4. Auf Aufforderung des Kunden legt Commvault Einzelheiten und Nachweise über den Abschluss seiner IKT-Sensibilisierungsprogramme sowie seiner Schulungen zur digitalen Betriebsresilienz vor. Sollte der Kunde diese Programme für unzureichend halten, arbeiten die Parteien gemeinsam an der Umsetzung geeigneter Verbesserungen der Schulungsmaßnahmen.
      • 3.5. Im Falle eines von Commvault verursachten IKT-Vorfalls werden alle damit verbundenen Supportleistungen, die über vier (4) Stunden hinausgehen, zu den jeweils geltenden Tarifen für Professional Services von Commvault in Rechnung gestellt.
      • 3.6. Commvault wird sich nach besten Kräften bemühen, die Vertraulichkeit gegenüber Kunden aus dem Finanzsektor, wie sie in den Gesetzen für den Finanzsektor definiert ist, sowie die in diesem Abschnitt 3 festgelegten Verpflichtungen gegenüber seinen Unterauftragnehmern durchzusetzen. Sollte ein Unterauftragnehmer sich weigern, dem Kunden, dessen Wirtschaftsprüfern oder der Aufsichtsbehörde die Durchführung einer Prüfung zu gestatten oder relevante Informationen offenzulegen, wird Commvault auf Verlangen des Kunden nach besten Kräften unverzüglich seine Rechte aus dem Vertrag mit dem Unterauftragnehmer geltend machen, um die Einhaltung dieser Verpflichtungen durchzusetzen.
    2. Kritische und wichtige Funktionen des Kunden. Für den Fall, dass die Lösungen gemäß den Gesetzen für den Finanzsektor als Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen des Kunden identifiziert werden, vereinbaren die Parteien Folgendes:
      • 4.1. Commvault wird den Kunden rechtzeitig im Voraus über alle Entwicklungen informieren, die einen wesentlichen Einfluss auf die Fähigkeit von Commvault haben könnten, die Lösung, die Professional Services, den Support oder die Wartung bereitzustellen.
      • 4.2. Commvault wird an bedrohungsorientierten Penetrationstests („TLPT“) teilnehmen, die speziell auf seine IKT-Dienstleistungen ausgerichtet sind, sofern diese Tests die Betriebsintegrität der Lösung nicht gefährden oder geschützte Informationen offenlegen. Werden bei einem TLPT Schwachstellen festgestellt, muss der Kunde Commvault benachrichtigen und darf keine damit zusammenhängenden Informationen an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist nach den für den Finanzsektor geltenden Gesetzen erforderlich.
      • 4.3. Commvault verpflichtet sich, das Recht des Kunden auf Überwachung der Lösungen gemäß den geltenden Gesetzen für den Finanzsektor zu respektieren und dabei uneingeschränkt zu kooperieren, einschließlich der Mitwirkung bei Vor-Ort-Inspektionen oder -Prüfungen durch den Kunden, dessen Wirtschaftsprüfer oder Aufsichtsbehörden. Solche Inspektionen oder Prüfungen können uneingeschränkte Zugangsrechte sowie das Recht auf Einsicht in relevante Unterlagen vor Ort umfassen. In Bezug auf Prüfungen und Inspektionen hat der Kunde: (i) eine angemessene vorherige schriftliche Ankündigung zu machen, es sei denn, eine solche Ankündigung ist aufgrund eines Notfalls nicht möglich oder würde die Prüfung oder Inspektion unwirksam machen; (ii) sich mit Commvault über Umfang, Verfahren und Häufigkeit abzustimmen; (iii) sicherzustellen, dass seine Wirtschaftsprüfer über angemessene Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen; (iv) allgemein anerkannte Standards einzuhalten, die mit den Anweisungen seiner Aufsichtsbehörde im Einklang stehen; und (v) den Geschäftsbetrieb von Commvault nicht unangemessen zu stören oder zu beeinträchtigen.
    3. Ausstiegsstrategie. Commvault wird die Lösungen, Professional Services, den Support und/oder die Wartung während der Laufzeit so bereitstellen, dass Beeinträchtigungen für den Kunden minimiert werden und es dem Kunden ermöglicht wird, zu einem anderen Anbieter und/oder einer anderen Lösung zu wechseln. Etwaige zusätzliche Offboarding-Dienstleistungen unterliegen den jeweils aktuellen Bedingungen und Tarifen von Commvault. Im Falle einer Kündigung oder des Ablaufs der SaaS-Lösung kann der Kunde durch Mitteilung an Commvault beschließen, die SaaS-Lösung auf monatlicher Basis um bis zu zwölf (12) Monate ab dem Datum der Kündigung zu verlängern. Während dieses Zeitraums wird Commvault die SaaS-Lösung gemäß den Bedingungen zu den jeweils geltenden Preisen weiterhin bereitstellen und der Kunde wird diese weiterhin bezahlen; der Kunde kann seine Kundendaten über die Standardprozesse von Commvault abrufen. Der Kunde kann den verlängerten Dienst durch eine schriftliche Kündigung mit einer Frist von dreißig (30) Tagen gegenüber Commvault kündigen.
    4. Sonstiges. Dieser Nachtrag gilt entsprechend für Partner von Commvault, die IT-Dienstleistungen erbringen, die Lösungen für Kunden umfassen, die den Gesetzen des Finanzsektors unterliegen. Der Partner ist für etwaige Rückerstattungsverpflichtungen im Zusammenhang mit dem Partner verantwortlich und hat alle hierin genannten Verpflichtungen an jeden seiner jeweiligen Kunden weiterzugeben. Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit diesem Nachtrag sind an die folgenden Adressen zu richten: für den Kunden/Partner: [E-Mail-Adresse oder Anschrift einfügen] und für Commvault: compliance@commvault.com.

 

Zuletzt aktualisiert: Mai 2026