Einhaltung weltweiter Antikorruptionsgesetze durch Commvault-Partner
Commvault erwartet und verlangt von allen seinen Auftragnehmern, Vertriebspartnern, Beratern, Vertretern und anderen Parteien, mit denen Commvault geschäftlich zusammenarbeitet (Commvault-Partner), dass sie bei der Erbringung ihrer Dienstleistungen und der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Commvault oder im Namen von Commvault gegenüber einem Commvault-Kunden oder einem anderen Dritten stets professionell und ethisch handeln. Zu diesem Zweck sind alle Commvault-Partner verpflichtet:
- alle nationalen, bundesstaatlichen, landesweiten und lokalen Gesetze, Verordnungen, Kodizes, Vorschriften, Regeln, Richtlinien und Verfahren einzuhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Antikorruptionsgesetze wie den US-amerikanischen Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) und den britischen Bribery Act („geltende Gesetze“). Commvault-Partner finden weitere Informationen zum FCPA unter der folgenden URL: http://www.usdoj.gov/criminal/fraud/fcpa.
- Keine Maßnahmen zu ergreifen oder Maßnahmen durch einen Lieferanten oder Dritten zuzulassen, die Commvault für einen Verstoß gegen die geltenden Gesetze, einschließlich des FCPA, haftbar machen könnten.
- Geld oder andere von Commvault gezahlte Gegenleistungen nicht für rechtswidrige Zwecke zu verwenden, einschließlich solcher, die gegen den FCPA oder andere geltende Gesetze verstoßen.
- Auf Anfrage können die Partner von Commvault verpflichtet werden, ihre eigenen Subunternehmer, Berater, Beauftragten oder Vertreter eine ähnliche schriftliche Erklärung zur Einhaltung der Antikorruptionsvorschriften unterzeichnen zu lassen und gegenüber Commvault zu bestätigen, dass dies geschehen ist.
- Die in den Partnervereinbarungen mit Commvault festgelegten Bestimmungen und Verpflichtungen hinsichtlich der Aufbewahrung von Unterlagen, der Prüfung und anderer damit zusammenhängender Aspekte gelten gleichermaßen für die Einhaltung dieser Richtlinie durch die Partner.
In keinem Fall ist Commvault im Rahmen einer Partner- oder Drittvereinbarung verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen oder zu unterlassen, von denen Commvault in gutem Glauben annimmt, dass sie zu einem Verstoß gegen den FCPA oder andere geltende Gesetze führen würden.
Commvault behält sich das Recht vor, jede Commvault-Partnervereinbarung nach schriftlicher Mitteilung mit sofortiger Wirkung auszusetzen oder zu kündigen, wenn Commvault nach bestem Wissen und Gewissen der Ansicht ist, dass der betreffende Commvault-Partner gegen Bestimmungen dieser Richtlinie verstoßen hat, oder wenn der Partner bei der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen falsche oder betrügerische Angaben, Zusicherungen oder Gewährleistungen abgegeben hat.
Die Partner von Commvault sind verpflichtet, Commvault unverzüglich alle Bedenken zu melden, die sie hinsichtlich der Geschäftspraktiken eines Mitarbeiters von Commvault oder eines Commvault-Partners haben.
Überarbeitet: 26.02.2015